78% aller Unternehmen rechnet man zu den Klein- und Mittelunternehmen (KMU), davon sind die meisten in Familienbesitz. Diese KMU erwirtschaften 50% des Bruttosozialproduktes, stellen 75% aller Arbeitsplätze und sogar 85% aller Ausbildungsplätze.
80.000 dieser Familienbetriebe stehen jährlich zur Übergabe an die Nachfolgergeneration an. Eine erfolgreiche Nachfolgeregelung sichert den Fortbestand von unternehmerischen Lebenswerken und damit Einkommen, Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Dabei sind Betriebsübergänge innerhalb der Familie ebenso wichtig wie externe Betriebsübernahmen von Führungskräften der Firma oder Außenstehenden.
"Stolpersteine" beim Übergang |
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Betriebsübergaben innerhalb der Familie werden zwar von der Eignergeneration als der "normale" selbstverständliche Weg für die Lösung ihrer Nachfolgefrage angesehen. Dabei kommt es aber immer wieder zu "persönlichen Schwierigkeiten", die bei der üblichen Beratung durch Juristen, Steuerberater und/oder Betriebswirten zu Tage treten, von diesen jedoch nur bedingt gelöst werden können.
Dies vor allem deshalb, weil bei den Beratungen ein "Tabu-Bereich" Quelle mancher Interessenkonflikte ist, der offiziell kein betriebliches Thema ist: die engere oder weitere Familie des abgebenden Eigentümers sowie des Übernehmers mit ihren je eigenen Persönlichkeiten und den entsprechenden "Fallen". Die hinzugezogenen Fachleute tendieren oft dazu, diese für sie schwierigen persönlichen Probleme mit den Mitteln ihrer eigenen Profession abzufedern, d.h. mit einer Lösungsstrategie, die jeweils vom Steuer- bzw. Erb- und Schenkungsrecht her optimiert wird. Ob und wie realistisch bzw. wie lange haltbar die dabei erzielten Ergebnisse sind, wird manchmal zu spät sichtbar.

Die innerfamiliären und häufig brisanten Aspekte des Übergabethemas bleiben dabei eher "unterbelichtet". Die Beiträge der einzelnen Teilprofessionen stehen traditionell eher unverbunden nebeneinander. Auch in den Fällen einer geplanten externen Betriebsübergabe -soll sie nachhaltig und erfolgreich sein- sind jene "Beziehungsfallen" und biografischen Hemmnisse mitzudenken und mit der einschlägigen Fachberatung zu verknüpfen.
Hier setzt das neue, hier vorliegende Konzept an:

Inhalte der Qualifizierungen und Beratung |
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Die wesentlichen Teile des Konzeptes bestehen aus